Wie lange noch?

Von Thomas Vogel · · 2014/12

Die Frage nach dem Ende der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) stellt sich, seit es sie gibt. Dachte man in den fortschrittsgläubigen 1960er Jahren noch, die globale Armut binnen einer Dekade beenden zu können, sind die heutigen Ambitionen bescheidener. Die Millenniums-Entwicklungsziele setzten sich gerade mal die Halbierung der extremen Armut binnen fünfzehn Jahren zum Ziel. Das wurde dank des Wirtschaftswachstums in China und Indien global erreicht, in Afrika jedoch weit verfehlt. Dass die EZA sich langfristig selbst abschaffen kann, wie es ein oft zitierter Slogan fordert, wird kaum noch geglaubt.

Ich möchte aber an dieser Stelle die Hinterfragung der EZA hinterfragen. Was ist EZA? Im Wesentlichen das Zur-Verfügung-Stellen von Geld und Know-how. In Staaten, die landläufig als „entwickelt“ angesehen werden, finden auch Beratungsdienstleistungen statt, und Geld für größere Investitionen wird in der Regel ebenfalls zunächst in Form von Krediten aufgenommen, bevor es, sinnvoll oder nicht, ausgegeben wird.

Der große Unterschied zur EZA liegt darin, dass die KonsulentInnen, die etwa einen Beratungsauftrag in der Schweiz durchführen, vom Empfänger der Dienstleistung selbst ausgewählt, beauftragt und bezahlt werden. Und wer zahlt, schafft an: Entsprechen die Dienste den Anforderungen nicht, können die BeraterInnen ausgetauscht oder zur Rechenschaft gezogen werden. Dies führt dazu, dass Beratungsdienstleistungen im kommerziellen Bereich ziemlich gut sein müssen – sonst kann die jeweilige Firma bald zusperren. Auch die Investitionsentscheidungen einer Genossenschaft, eines Vereins oder einer Firma werden sorgfältig durchdacht, wenn die KreditnehmerInnen für Zins und Tilgung selbst aufkommen müssen.

Der Unterschied zwischen einer Welt mit und ohne EZA liegt eigentlich nur in der Frage, wer für die finanziellen und personellen Dienstleistungen bezahlt. Viele EZA-Projekte umfassen auch jetzt schon die Beteiligung der EmpfängerInnen an Planung, Umsetzung, und – wenngleich in geringem Umfang – auch an der Finanzierung der Aktivitäten. Für qualitativ hochwertige Dienstleistungen kann und sollte in zunehmendem Maße auch die finanzielle Eigenbeteiligung der Begünstigten ein Kriterium sein, freilich immer unter Berücksichtigung der Situation und finanziellen Spielräume der Kooperationspartner. Das erhöht erfahrungsgemäß die Eigenverantwortung und die Qualität in der Kooperation.

EZA, die den Austausch von Geld und Expertise beinhaltet, hat damit sicher eine langfristige Perspektive – jedoch sollte das Zuschusselement abnehmen und die Unterscheidung zwischen Gebern und Empfängern von Dienstleistungen allmählich kleiner werden und hoffentlich einmal ganz verschwinden. Und Projekte, an denen sich die lokale Partnerorganisation oder Zielgruppe nicht beteiligen will, selbst wenn sie es könnte, können guten Gewissens begraben werden.

Thomas Vogel ist Lektor und langjähriger Praktiker in der Entwicklungszusammenarbeit. Abwechselnd mit Petra Navara und Friedbert Ottacher setzt er sich an dieser Stelle kritisch mit Theorie und Praxis dieses Arbeitsfelds auseinander.

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