„Recht gemäß unserer Weltanschauung“

Von Ralf Leonhard · · 2007/10

Indianisches Recht lebt und wird ständig weiterentwickelt. Davon erzählt Feliciano Valencia vom Volk der Paez oder Nasa aus Kolumbien Südwind-Mitarbeiter

Südwind: Nicht alle indianischen Völker Kolumbiens haben ihr Rechtssystem bewahrt.
Feliciano Valencia:
Die Verfassung von 1991 sieht die indianische Rechtssprechung vor. In der Region Cauca haben wir das indigene Recht aber wahrscheinlich am weitesten entwickelt. Wir haben es mit der Kenntnis westlichen Rechts angereichert und auch auf die Verwaltung ausgedehnt.

Wie werden die Richter ausgebildet?
Wir haben eigene Rechtsschulen, die von der Gerichtsverwaltung anerkannt sind. Es gibt keine Doktoren der indigenen Rechtswissenschaften. Unsere weisen Männer tradieren ihre Kenntnisse in mündlicher Form. Wir wenden das Recht gemäß unserer Weltanschauung an. Spezialisten werden von unseren Weisen und von Gelehrten des westlichen Rechts ausgebildet. In einem nächsten Schritt muss die Frage der Zuständigkeit gelöst werden.

Gibt es so etwas wie Berufung im traditionellen Recht?
Natürlich. Zuletzt haben wir indigene Gerichtshöfe gegründet. In schweren Fällen müssen die über die Zuständigkeit entscheiden. Die oberste Instanz ist die Versammlung der 115 indigenen Gouverneure des Cauca. Erste Instanz ist das Cabildo, die zweite Instanz ist die Gesamtheit der Cabildos der Region. Dieser Instanzenzug ist in den letzten Jahren entwickelt worden, bisher gibt es aber noch keine Kodifizierung des Verfahrensrechts. Daran arbeiten wir erst.

In einer Nasa-Gemeinde habe ich einen Pranger gesehen. Wird der noch verwendet?
In einigen Gegenden, ja. Das ist Gegenstand von Diskussionen. Der Pranger war sehr effektiv. Wenn er abgeschafft wird, müssen wir eine andere Form der Strafe einführen. Wenn jemand ein Vergehen begeht, wird er vor Gericht gerufen und ermahnt. Wenn er rückfällig wird, kommt es zum Prozess und vielleicht zur Prügelstrafe. Beim nächsten Mal wird er an den Pranger gestellt. Die Höchststrafe ist die Verbannung. Todesstrafe gibt es bei uns nicht.

Was bedeutet die Verbannung?
Der Verurteilte muss die indigenen Gebiete verlassen, er verliert das Recht auf Familie, auf Land, auf alles, was das Wesen des Indigenen ausmacht. Alle Cabildos werden verständigt, dass ihn keiner aufnehmen darf. Diese Strafe wird bei Mord verhängt.

Kommt das häufig vor?
Die Anzahl von Tötungsdelikten hat zugenommen. Wenn keine eindeutigen Beweise vorliegen, wird ermittelt. Im Gefängnis von Popayan wurde ein Bereich eingerichtet, wo wir die Beschuldigten solange unterbringen können. Das ist die Untersuchungshaft. Wir wollen nicht aus Vergeltung bestrafen, sondern streben die Besserung des Menschen an. Wenn jemand etwas anstellt, dann passiert das, weil er von irgendeinem Übel befallen ist. Es muss ein Prozess der Besserung folgen. Gefängnisse verderben die Menschen. Das wollen wir nicht.

Reichen diese Strafen bei wirklich schweren Verbrechen aus?
Früher drehte es sich darum, dass einer dem anderen die Frau weggenommen oder eine Kuh gestohlen hatte, es gab Schlägereien mit der Machete. Heute müssen wir uns mit neuen Verbrechen auseinandersetzen, die es praktisch nicht gegeben hat: Mord, Vergewaltigung, Drogenhandel. Da müssen wir noch etwas entwickeln. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen.

Gibt es Verurteilungen ohne Geständnis?
Es gestehen praktisch alle. Das erfordert eine gewisse spirituelle Vorarbeit. Wir haben eine fast unfehlbare Methode, eine Art Lügendetektor. Wenn jemand unter Verdacht steht, wird er zu den Weisen gebracht und die vollziehen ein Ritual, bei dem sie seinen Puls fühlen. Damit werden alle Widerstände gebrochen. Die Weisen haben sich noch nie geirrt.

Wie groß sind die Tribunale?
An den Cabildos können schon 5.000 bis 6.000 Personen beteiligt sein – die ganze Dorfgemeinschaft. Die westliche Justiz hat das als öffentliche Verhöhnung abgelehnt. Aber uns wurde vom Obersten Gerichtshof Recht gegeben, es ist der indigene Brauch.

Hilft die eigene Rechtsprechung bei bewaffneten Konflikten, in die die indigenen Gruppen immer wieder hineingezogen werden?
Wenn die Guerilla jemanden von unseren Leuten tötet, dann halten wir Gericht über die Guerilla, wenn auch nur symbolisch. Im Jahr 1999 töteten Milizen der FARC-Guerilla vier Gemeindemitglieder. Wir konnten sie fangen und verurteilen. Später wurden unter dem Kommando von Oberstleutnant Juan Vicente Trujillo zwei Gemeindemitglieder in einem Hinterhalt erschossen. Der Offizier meinte, für ihn sei die Militärgerichtsbarkeit zuständig. Aber da das Verbrechen in unserem Gebiet verübt wurde, bekamen wir vom Höchstgericht Recht. Die Verfassung und das Abkommen 169 der ILO sprechen uns in solchen Fällen die Jurisdiktion zu.

Feliciano Valencia stammt aus Santander Tequilichao, Norte del Cauca in Kolumbien. Der Sohn von Dorfvorstehern wurde schon mit 17 Jahren in den Rat der Ältesten aufgenommen.
Mit 39 war er bereits viermal Gouverneur des Cabildo, der Gemeindeversammlung, außerdem gehört er dem Vorstand der regionalen Indigenenorganisation CRIC an und ist traditioneller Richter.

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