Menschenrecht des Monats Oktober
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“
Artikel 1, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 1948
Wo steht es: Die Menschenwürde hat (siehe oben) einen prominenten Platz in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Zudem ist sie fundamentaler Teil der europäischen Menschenrechtskonvention, die wiederum Bestandteil der österreichischen Bundesverfassung ist. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union widmet ihr ganzes erstes Kapitel der „Würde des Menschen“.
Worum geht es: Ein breites Feld, welches das Recht auf Leben, auf körperliche und geistige Unversehrtheit ebenso umfasst wie das Verbot von Folter und Sklaverei. In Europa besonders als Argument in hitzigen Diskussionen, etwa um Abtreibung, Gentechnik oder Sterbehilfe, gebräuchlich. Wird täglich überall auf der Welt verletzt.
Wo fehlt es: Die Menschenwürde ist ein etwas sperriges Konzept, da sie im Prinzip kein eigenständiges Menschenrecht, aber gleichzeitig den Referenzpunkt für das ganze System darstellt. Je nach Auffassung ist sie die Grundlage, anhand derer andere Menschenrechte abgeleitet werden oder Summe aller Grund-und Menschenrechte. Von einigen KritikerInnen wird besonders die Menschenwürde (wie einzelne Menschenrechte oder das Wertesystem an sich) als an die westliche Kultur gebunden abgelehnt.
Christina Bell
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