Das schriftliche Urteil im letzten Operation-Spring-Prozess bestätigt: Die Übersetzung der Gesprächsaufnahmen, Basis vieler Schuldsprüche, ist unbrauchbar.
Die Erstauswertung der Aufnahmen aus dem großen Lauschangriff von 1999 ist unbrauchbar. Zu diesem Schluss kommt das Gericht, das den letzten noch offenen Operation-Spring-Prozess gegen Emmanuel C. verhandelte.
Obwohl das Urteil bereits letzten Dezember gesprochen wurde, liegt es erst seit kurzem schriftlich vor. Dort heißt es, dass sich eine Verwertung der ersten Übersetzung aufgrund von Ungenauigkeiten „geradezu verbietet“. Gerade sie diente jedoch Polizei und Staatsanwaltschaft als zentrales Belastungsmaterial in einer Reihe von Verfahren gegen afrikanische MigrantInnen, die mit Schuldsprüchen wegen Drogenhandels endeten. Erst im Prozess gegen Emmanuel C. wurde ein neuer Übersetzer hinzugezogen. Emmanuel C. wurde dennoch schuldig gesprochen, sein Anwalt Lennart Binder hat dagegen berufen.
Seit die Film-Dokumentation „Operation Spring“ im letzten Jahr das Thema wieder aufs Tapet brachte, fordern Menschenrechtsorganisationen eine Neuaufnahme der umstrittenen Verfahren. Justizministerium und Staatsanwaltschaft haben bisher keine entsprechenden Schritte unternommen.
Den Dokumentarfilm „Operation Spring“ gibt es ab 10. Oktober auf DVD im Docushop.
www.docushop.at