
Ein neues Gutachten überprüft den Menschenrechtsschutz bei Auslandsaktivitäten österreichischer Unternehmen.
Wie weit reicht die Verantwortung von im Ausland tätigen Unternehmen? Was ist, wenn dutzende Menschen sterben – bei Fabriksbränden oder durch einstürzende Gebäude –, weil in Zulieferbetrieben europäischer Firmen Sicherheitsvorkehrungen ignoriert werden? Wenn Bevölkerungsgruppen für ein Staudammprojekt vertrieben werden, dem ein österreichisches Unternehmen Turbinen liefert?
Zwar existieren in manchen Fällen bereits Interpretationen unverbindlicher Empfehlungen („soft law“) und verbindlicher Rechtsetzung („hard law“). Diese entsprechen jedoch oft nicht der herrschenden Rechtsmeinung, zudem gibt es Lücken und Unklarheiten bezüglich ihrer Anwendbarkeit. Um die verbindlichen von den unverbindlichen Bestimmungen abzugrenzen und den Graubereich zu reduzieren, hat das Netzwerk Soziale Verantwortung beim European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.
Das im November präsentierte Dokument ist Ergebnis einer intensiven Beschäftigung mit den Möglichkeiten und Mängeln innerhalb des österreichischen Rechtssystems. Das ECCHR schlussfolgert unter anderem, dass es – trotz Existenz brauchbarer Rechtsinstrumente – oft an der Durchsetzung scheitert. In anderen Bereichen fehlt Regulierung, etwa bei Investitionen in Kriegs- und Krisengebieten oder Verfolgung sozialer Proteste.
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