Der Status „Weltkulturerbe“ war bis vor wenigen Jahren Bauten, Denkmälern und Naturräumen vorbehalten. Die UNESCO-Konvention zum Schutz des immateriellen Kulturerbes richtet den Fokus auf lebendiges Wissen und kulturelle Ausdrucksformen jenseits des Materiellen. So neutral der Begriff „Kulturerbe“ klingt, so konfliktreich ist der Umgang damit.
Immaterielles Erbe ist für die Identität der Völker das, was die DNA für das menschliche Genom ist.“ Starke Worte, mit denen die algerische Kulturministerin Khalida Toumi in Algier die erste Sitzung des zwischenstaatlichen Komitees eröffnete, das sich in den kommenden Jahren für die Umsetzung der UNESCO-Konvention zum Schutz des Immateriellen Kulturerbes einsetzt. 2006 in Kraft getreten, ist die Geschichte der Konvention in der internationalen Staatengemeinschaft bereits jetzt eine Erfolgsgeschichte: 2003 wurde der Text von der UNO-Generalversammlung verabschiedet, kaum vier Jahre später haben mit mehr als 70 bereits fast die Hälfte der Mitgliedsstaaten sich dazu entschlossen, den Schutz ihres immateriellen Kulturerbes in ihrer nationalen Gesetzgebung zu verankern.
„Immaterielles Kulturerbe“ ist ein sperriger Begriff. Was sich dahinter verbirgt, ist nicht auf den ersten Blick zu erfassen. Mit dem Begriff wird versucht, alles unter einem Dach zu versammeln, was von Menschen und Gemeinschaften an Wissen und Kunst geschaffen und weitergegeben wird, ohne sich in Bauwerken, Denkmälern oder Schrift zu materialisieren. Oder, wie es in der Konvention heißt: „Die Praktiken, Darbietungen, Ausdrucksformen, Kenntnisse und Fähigkeiten – sowie die damit verbundenen Instrumente, Objekte, Artefakte und Kulturräume – die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Individuen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen.“
Der Begriff erstreckt sich laut Definition auf fünf Bereiche: mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich Sprache als Träger des immateriellen Kulturerbes; darstellende Künste; gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste; Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum; sowie Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken. Neutrale, beinahe sterile Formeln für kunstvolle Ausdrucksformen wie das Khmer-Schattentheater in Kambodscha, für schneidend-kräftige Gesangstechniken wie den sardinischen
„a Tenore“-Gesang, für tief in religiösen Systemen verwurzelte rituelle Formen wie die Gèlèdè-Masken aus Benin, oder der Vimbuza-Heiltanz in Malawi – Beispiele aus den Listen der „Meisterwerke des mündlichen und immateriellen Erbes der Menschheit“, die von der UNESCO bisher gesammelt wurden.
Doch der neutrale Klang des Begriffs „Kulturerbe“ soll nicht darüber hinwegtäuschen, wie hoch aufgeladen und konfliktreich der Umgang mit dem, was man auch unter „Volkskultur“ oder als „populäre Tradition“ zusammenfasst, durch die Zeit hindurch ist.
Schon die Geschichte der Konvention spiegelt globale wie auch nationale Dynamiken wider, die verbunden sind mit handfesten politischen und wirtschaftlichen Interessen. Liest man die Liste der ersten dreißig Unterzeichner, meint man, ein Manifest des Südens vor sich zu sehen. Algerien, Gabun, Chile, Panama, Syrien, China, Indien, Vietnam – nahezu alle Staaten in Afrika, Asien oder Lateinamerika und großteils Länder mit kolonialer Vergangenheit. Die wenigen europäischen Ausnahmen sind postkommunistische Staaten, die Teil der Sowjetunion waren. Für die Regierungen geht es dabei einerseits um globales Prestige, andererseits auch darum, sich Rosinen aus dem kulturellen Erbe herauszupicken, die sich für den Aufbau einer nationalistischen Repräsentationskultur eignen. „Natürlich wurde die Konvention erst einmal hauptsächlich von den postkommunistischen und posttotalitären Staaten unterzeichnet, weil man dieses immaterielle Erbe für eine neue Identität stiftende Kultur braucht“, erklärt Maria Walcher von der österreichischen UNESCO Kommission.
Im Nord-Süd-Verhältnis hat der Fokus auf immaterielles Erbe noch eine zusätzliche Dimension, war doch die UNESCO-Konvention für das Kultur- und Naturerbe der Menschheit stark von einem westlich-hegemonialen Begriff von „Hochkultur“ geprägt. Darin existierte noch die imperialistische Unterscheidung in „Kultur-“ und „Naturvölker“ fort. Zu „Weltkulturerbe“ wurden Bauten und Denkmäler erklärt, ein großer Teil davon auf dem Boden der „alten Welt“, Europa und Asien. Mit den UNESCO-Listen der Meisterwerke des mündlichen und immateriellen Erbes kommen nun auch – und bisher vorwiegend – postkoloniale Länder des Südens in den Genuss der Auszeichnung und der Devisen, die eine touristische Verwertung bringen kann.
Neben den prestigeträchtigen Welterbe-Listen birgt die Umsetzung auf nationaler Ebene auch Potenzial, das von so mancher unterzeichnenden Regierung nicht unbedingt gewollt und absehbar ist. Ist doch das Spezifische an der Konvention, dass ausdrücklich Gruppen, Gemeinschaften und Individuen ermächtigt werden, zu artikulieren, was ihnen bewahrenswert und wichtig ist. Damit erhalten ethnische und kulturelle Minderheiten, indigene Völker und andere Gruppen zusätzlich zur gleichfalls jungen Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt ein Instrument, das sie auch dazu nützen können, ihre Interessen gegen den Staat durchzusetzen. Die Einschränkung dabei: Was als „Kulturerbe“ eingefordert wird, muss mit den Menschenrechten, mit internationalen Rechtsinstrumenten, mit gegenseitiger Achtung und nachhaltiger Entwicklung in Einklang sein. Was konkrete Maßnahmen zum Schutz und Erhalt des immateriellen Erbes betrifft, ist die Konvention sehr weit gefasst. Die einzige zwingende Auflage ist, dass jedes Land Inventarlisten erstellt, also erhebt, was es an immateriellem Erbe gibt. Darüber, wie diese Listen ausschauen und wie die Erhebungen in den einzelnen Ländern gemacht werden sollen, wird derzeit weltweit diskutiert. Länder, in denen bereits viel in Archiven und Dokumentationsstellen erfasst ist, haben dazu einen anderen Zugang als Länder, in denen es an Grundlagenforschung fehlt. Gilt es für die einen, überhaupt einmal zu erfassen und dokumentieren, was an mündlich überlieferter Tradition, an Ritualen, Kunstformen oder traditionellem Wissen da ist, geht es bei den anderen mehr um ein Bewusstmachen und Neu-Bewerten von Dingen.
Gerade beim Erfassen, Bewusstmachen und Wahrnehmen fangen die Fragen an: Wer bestimmt, was Teil des kollektiven Gedächtnisses wird, was überliefert und was ausgespart wird? „Kultur ist nirgends eine heilige Kuh“, stellt Ulrike Sulikowski, Kultur- und Sozialanthropologin an der Universität Wien, fest. „Alles, was überleben will als organisatorisches Gefüge, muss sich bewegen, verändern und in einem Diskurs existieren können. Der ist nicht immer friedlich.“ Das Interessante an der UNESCO-Kulturpolitik sind denn auch die Debatten, die sie begleiten und in sie Eingang finden. So haben bereits an den Texten zur 2005 verabschiedeten Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt AnthropologInnen und WissenschaftlerInnen wie der international bekannte postkoloniale Theoretiker Homi K. Bhabha mitgearbeitet, Harvard-Professor indischer Herkunft. Dieser macht an dem, was derzeit auf UNO-Ebene läuft, einen „cultural heritage turn“ fest, eine Wende, die auch das bisherige materielle Kulturerbe betrifft. Verschiedene Kulturen und Subkulturen verbinden verschiedene Erzählungen mit ein und demselben Objekt. Neben dem Materiellen bekommt nun auch dieses Erzählte, Überlieferte Gewicht, erhalten unterschiedliche Versionen und Aneignungsprozesse Bedeutung.
Wie verträgt sich aber der Gedanke des Erhaltens und Konservierens mit lebendigem Wissen und lebendiger Kunst, die in den Köpfen und im Geist von Menschen und nur mit ihnen existiert? „‚Schützen‘ im Sinn, wie man Materie schützen kann, funktioniert beim Immateriellen nicht“, stellt Maria Walcher klar. „Ich kann es ja nicht unter einen Glassturz stellen.“ Die Herausforderung liegt für sie vielmehr darin, Wege zu finden „im Weitergeben etwas zu erhalten und dabei trotzdem auch Kreativität zu bewahren“.
Ein Experiment dafür, neue Wege in der Weitergabe und Vermittlung zu finden, war die Gèlèdè-Performance im Wiener Tanzquartier im vergangenen Herbst (siehe Seite 32). Gerade an dieser Theaterproduktion zeigt sich viel von der Komplexität des Umgangs mit immateriellem Erbe und seiner interkulturellen Vermittlung. Die Masken-Zeremonie, die bei den Yoruba im Dreiländereck von Nigeria, Togo und Benin nicht einfach malerisches Spektakel ist, sondern eine soziale Funktion hat, hat seit 2001 den offiziellen UNESCO-Status eines „Meisterwerks des mündlichen Erbes“. Was schon vor Ort einiges aufmischt. Die Gèlèdè-Gruppe aus Benin, die nun quasi das Gütesiegel trägt, ist eine unter vielen, mit dem Unterschied, dass ein Mitglied gleichzeitig UNESCO-Beamter ist. Und Gèlèdè wiederum ist nur eine Form von geschätzten 20 öffentlichen Maskenperformance-Traditionen, die Teil des Voodoo-Orisha-Kultes in der Region sind. Das kann man nun, so Sulikowski, wie die zwei Seiten einer Medaille sehen. Auf der einen Seite nimmt Gèlèdè insgesamt durch die Initiative der einen Gruppe Aufschwung, die – auch aufgrund der lokalen Kritik – einen überregionalen Verband gegründet und in Kooperation mit Japan und gefördert von der heimischen Regierung ein Forschungszentrum für Oraltraditionen gegründet hat. „Jüngere wollen nun auch mitmachen, weil es ein sichtbarer Weg nach außen geworden ist“, hebt die Anthropologin die positiven Seiten hervor. Aus einer kritisch-beninischen Perspektive hingegen erscheint es „völlig absurd, warum jetzt dieser eine Teil aus einem komplexen religiösen Gefüge heraus genommen wurde und isoliert in der Welt herumreist“.
Die Performance der Gruppe im Wiener Tanzquartier war der erste Versuch überhaupt, die Zeremonie auf die Bühne zu bringen. „Wir mussten den Transfer vom Marktplatz auf die Bühne schaffen“, umreißt Sigrid Gareis, Intendantin des Wiener Tanzquartiers, das Problem. In Benin werden Gèlèdè-Gruppen quasi gemietet. Gibt es zum Beispiel einen Konflikt, kann man eine Gruppe anmieten und eine Zeremonie für das Dorf ausrichten lassen. Die Masken treten auch bei Festen auf, und es ist nicht unüblich, dass eine Nacht hindurch getanzt, gesungen und rezitiert wird. Ein Problem war es also, das Ritual auf eine bühnenübliche Zeit von eineinhalb Stunden zu kürzen. Anders als bei Produktionen wie etwa André Hellers „Afrika! Afrika!“ war es Gareis dabei wichtig, „Showcharakter und Ethnotouch“ zu vermeiden und trotzdem die künstlerische Qualität des Rituals zu vermitteln: „Mich interessiert der Dialog, nicht die vorgefertigte Show.“ Mit dem Beniner Choreographen Koffi Koko war ein Partner da, um die doppelte Übertragung – auf die Bühne und nach Europa – zuwege zu bringen. Und unversehens wurde die Intendantin dabei auch zur Mediatorin und selbst Akteurin in einem Kräftespiel: „Da standen sich der berühmteste Choreograph des Landes und die Funktionäre des jetzt berühmten Kulturerbes gegenüber“, schildert Gareis, „und ich wurde immer wieder vorgeschickt, um zu vermitteln.“ Für die meisten der TeilnehmerInnen war es außerdem die erste Reise nach Europa, und die Proben im Tanzquartier mit der ganzen Licht- und Bühnentechnik waren ein zusätzlicher Stressfaktor. Ob der Transfer gelungen ist, darüber ist sich Gareis selbst nicht klar. Was ihr jedoch im Gedächtnis bleibt, ist die offene Stimmung, in die der Abend mündete. Ein Teil des Publikums tanzte am Ende mit. „Parallel dazu sind fast alle Leute geblieben und haben noch zugeschaut – das war ein ganz toller Anblick“, resümiert die Veranstalterin.
Entspannter verlief die weitere Tour mit Vorführungen in Salzburg, Kärnten und Tirol sowie der Austausch mit TrägerInnen heimischen Kulturerbes. Mit dem Gesangsverein am Kärntner Weißensee kam das Gespräch – und in Folge der Gesang – auf Totenlieder, und beim Treffen mit Tiroler Maskenbauern waren die unterschiedlichen Zugänge zu Masken Thema. Besonders diese informellen Gespräche waren, so Veranstalter Franz Schmidjell von Kulturen in Bewegung, für beide Seiten intensiv und berührend.
Toumis Vergleich von immateriellem Erbe mit dem menschlichen Genom mag zwar stark sein, doch führt er auch in die Irre. Ist doch das, was Menschen an kulturellen Ausdrucksformen hervorbringen, nie „natürlich“, sondern immer ein Ergebnis von Verhandlungen, von Interpretationen, unterschiedlichen Auslegungen, von Ein- und Ausschlüssen, die ohne die damit verbundenen Interessen, Hierarchien und Machtkonstellationen nicht zu denken sind. Der oft vertretenen Ansicht, dass Tradition per se rückständig und konservativ ist, kann die Ethnologin Sulikowski nichts abgewinnen: „Alles, was verwurzelt ist in einer echten populären Tradition hat für mich immer grundsätzlich Potenzial zu Widerstand und einer emanzipatorischen Veränderung.“ Die UNESCO-Konvention kann ein Instrument dafür sein und ein „Weg, der aus der lokalen Begrenztheit hinaus führt“.
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