Zum Thema rechtlicher Rahmen für Unternehmen möchte ich auf das am 18. Juni 08 vom Menschenrechtsrat verabschiedete Fakultativprotokoll zum internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte aufmerksam machen. Darin ist ein Beschwerdeverfahren auf UN-Ebene vorgesehen, wenn fundamentale Rechte wie das Recht auf Nahrung verletzt werden. Staaten, in denen sich Unternehmen reihenweise nicht an eine Mindestlohngesetzgebung halten oder die Lizenzen an internationale Konzerne vergeben, die in der Folge Lebensgrundlagen für tausende Menschen zunichte machen, können dann zur Verantwortung gezogen werden. Welches Gewicht extraterritoriale Staatenpflichten einnehmen werden ist noch unklar. Selbstverständlich wäre es notwendig, dass auch OECD-Regierungen, unter deren Nationalität internationale Konzerne agieren, zur Verantwortung gezogen werden können. Es sind die nationalen Regierungen, die nicht den geeigneten Rahmen für die Rechenschaftspflicht von Unternehmen schaffen und damit ihre menschenrechtlichen Pflichten verletzen. Das Optional Protocol muss nun noch von der UN-Generalversammlung verabschiedet werden und liegt dann zur Ratifizierung auf. Damit es breit ratifiziert wird – auch von Österreich –, braucht es sicher den Druck der Zivilgesellschaft.
Nähere Infos finden sich unter
www.opicescr-coalition.org oder
www.escr-net.org.
Lisa Sterzinger
1200 Wien