Das Budget 2004 verzeichnet erstmals nach längerer Durststrecke eine reale Erhöhung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit. Doch in den nächsten zwei Jahren müsste die Steigerung noch viel höher ausfallen, soll die EU-Vorgabe eingehalten werden.
Für das Jahr 2004 wurde eine Steigerung des EZA-Budgets des Außenministeriums um 30 Mio. Euro erreicht und als Erfolg von Außenministerin Benita Ferrero-Waldner politisch vermarktet. Diese rund dreißigprozentige Steigerung der Mittel für EZA-Projekte – im Vergleich zum Budget des Jahres 2003 – wird jedoch von einigen NGOs skeptisch aufgenommen. Diese beklagen demgegenüber den Rückgang der operativen Mittel für die Programm- und Projekthilfe des Außenministeriums (PPH) in den letzten Jahren. Es wird argumentiert, dass mit den zusätzlichen 30 Mio. Euro nur die Reduktionen der letzten Jahre wett gemacht werden, zumal die PPH bereits zu Beginn der 1990er Jahre rund eine Milliarde Schilling betragen habe. Ferner wird befürchtet, dass ein Teil der Erhöhung für die ADA-Gründung verwendet wird und daher nicht wirklich für Programme und Projekte zur Verfügung steht.
Unabhängig von der Höhe der Budgeterhöhung gibt es einige substanzielle Verbesserungen, die zumindest als Fortschritt und Chance gesehen werden sollten.
Vergleicht man im Bundesfinanzgesetz (BFG) 2003 die für die EZA und die Ostzusammenarbeit (OZA) des Außenministeriums relevanten Budgetansätze beim Kapitel „Äußeres“ mit jenen im BFG 2004, dann findet man im BFG 2004 Steigerungen im Gesamtausmaß von rund 29 Mio. Euro 1). Ein wesentlicher Unterschied zu den EZA-Budgets der 1990er Jahre besteht darin, dass die Mittel in voller Höhe budgetiert sind und nicht ein Teil als Überschreitungsermächtigung2) vorgesehen ist. Das heißt, das Volumen der für die konkrete Planung der Programme und Projekte zur Verfügung stehenden Mittel ist erhöht worden.
Der Angst, dass ein Teil der Erhöhung für den Aufbau der ADA-Struktur verwendet wird, stehen die Berechnungen des Ministeriums gegenüber, die die reinen ausgliederungsbedingten Zusatzkosten mit 245.500 Euro beziffern.
Ein weit stärkeres politisches Signal als die quantitative Steigerung ist jedoch die Berücksichtigung des Beschlusses des Europäischen Rats 2002 im Regierungsprogramm 2003 und im Budgetprogramm der Bundesregierung 2003 – 2006. Der Beschluss besagt, dass jedes Mitgliedsland bestrebt sein wird, bis zum Jahr 2006 mindestens 0,33% des BIP für öffentliche Entwicklungshilfe zu erreichen. Im Budgetprogramm wird die Erreichung dieser Zielsetzung in dieser Legislaturperiode festgeschrieben. Im Regierungsprogramm 2003 wurde darüber hinaus angekündigt, dass „im Hinblick auf die vom Europäischen Rat in Barcelona vorgegebenen Ziele … für Entwicklungsprojekte in den Jahren 2004 bis 2006 ausreichend Vorsorge getroffen werden“ soll.
Im Jahr 2001 konnte Österreich durch die Anrechenbarkeit der HIPC-Entschuldungsmaßnahmen und durch die Veränderung der österreichischen Meldepraxis 3) 0,34% des BNE 4) als öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) erreichen (707 Mio. Euro). Im Jahr 2002 betrug die ODA 0,26% des BNE (552 Mio. Euro). Da im Rahmen der HIPC-Entschuldung ab dem Jahr 2005 keine signifikanten Leistungen Österreichs zu erwarten sind, wird die ODA – laut Prognoseszenario des Außenministeriums im Dreijahresprogramm 2004 bis 2006 – ab 2005 wieder auf einen Wert von rund 0,24% des BNE absinken (rund 570 Mio.).
Die Bundesregierung muss daher – wenn sie ihre internationalen Verpflichtungen und ihr eigenes Regierungsprogramm ernst nimmt – bis zum Jahr 2006 rund 225 Mio. zusätzlich aufbringen, um 0,33% des BNE als ODA-Leistung zu erreichen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die Steigerung des Budgets für EZA und OZA im Jahr 2004, die im Vergleich zu den Kürzungen in vielen anderen Bereichen des öffentlichen Haushalts gesehen werden sollte, wird nicht ausreichen, um die 0,33% im Jahr 2006 zu erreichen. Sie kann aber als entwicklungspolitischer Neustart verstanden werden, der von einer verstärkten politischen Absicht begleitet wird, die Zielvorgabe von Barcelona zu erreichen. Es liegt auch an der Zivilgesellschaft und an den entwicklungspolitischen NGOs, beharrlich bei der Regierung und beim Parlament bei der Beschlussfassung des Budgets 2005 und 2006 sowohl die internationalen Verpflichtungen als auch die in der Regierungserklärung festgehaltenen Absichten einzufordern.
1) Rund 19 Mio. Euro Steigerung beim Ansatz 1/205 EZA, sechs Mio. Steigerung bei 1/2007 OZA und vier Mio. Steigerung bei den freiwilligen Beiträgen zu multilateralen Organisationen (Ansatz 1/20036).
2) Überschreitungsermächtigung ermöglicht bei zum Zeitpunkt der Budgeterstellung nicht vorhersehbaren Ereignissen die Überschreitung des Budgetansatzes bis zu einer im BFG festgehaltenen Obergrenze.
3) Um die HIPC-Entschuldung im Rahmen der ODA-Meldung in vollem Ausmaß berücksichtigen zu können, hat Österreich die Meldepraxis rückwirkend korrigiert und alle Rahmen-II-Exportfinanzierungskredite nicht mehr als ODA-Flows, sondern als OOF (Other Official Flows) eingestuft.
4) Für die Berechnung des ODA-Prozentsatzes im Rahmen der OECD wird das Bruttonationaleinkommen (BNE) verwendet. UNO- und EU-Beschlüsse beziehen sich vielfach auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP). Die Unterschiede sind gering.
www.eza.at
Der Autor ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der ÖFSE (Österreichische Forschungsstiftung für Entwicklungshilfe) mit dem Schwerpunkt internationale Entwicklungspolitik; Lektor an der UNI Wien, Internationale Entwicklung.