Manuela Zips-Mairitsch
Sachbuch. Reimer Verlag, Berlin 2009. 420 Seiten, € 50,40
Botswana gilt als Musterland im südlichen Afrika. Es hat seine reichen Einkünfte aus dem Diamantenexport in ein vorbildliches Sozialsystem investiert und große Flächen seines gewaltigen Territoriums in Parks unter Schutz gestellt. Doch der sorgsame Umgang, der der Fauna und Flora zuteil wird, erstreckt sich nicht auf die UreinwohnerInnen. Die San, besser bekannt als „Buschmänner“, müssen ihre Landrechte in langwierigen Rechtsstreitigkeiten durchsetzen.
Auf die San, die wahrscheinlich seit Jahrtausenden in der Kalahari-Wüste als Jäger und Sammler leben, trifft die Definition der UNESCO für indigene Völker zu. Sie mussten ansehen, wie aus anderen Teilen des Kontinents zuwandernde Völker zur Mehrheitsbevölkerung wurden. An ihnen hat sich das Schicksal der meisten der weltweit rund 5000 „ursprünglichen“ Völker wiederholt. Sie wurden als Fortschrittshindernis betrachtet und gezwungen, ihre Lebensweise aufzugeben.
Die Autorin hat sich dem Volk nicht in erster Linie als Ethnologin, sondern als Juristin genähert und einen jahrelangen Prozess verfolgt, in dem es um die Aussiedlung der San aus einem Wildpark in der Kalahari und um die Verweigerung von Jagdlizenzen und staatlichen Sozialleistungen ging. Das Buch ist eine aktualisierte Fassung ihrer Dissertation an der juristischen Fakultät der Universität Wien, in der Manuela Zips-Mairitsch weit über die technisch-juristischen Fragen des Rechtsstreites hinaus einen Einblick in komplexe Konfliktfelder gewährt, die sich aus unterschiedlichen Rechtskulturen ergeben. Sie geht auch der Geschichte Botswanas nach und schildert Rechtsverständnis und Lebensform der „Buschmänner“, nicht nur in Botswana, sondern auch in den Nachbarländern Namibia und Südafrika. Auch die Frage der Indigenität wird mit den Instrumenten unterschiedlicher wissenschaftlicher Disziplinen ausführlich diskutiert. Dabei gelingt es ihr, ohne oberflächlich zu werden, ihren Forschungsgegenstand auch für Laien anschaulich und ansprechend darzustellen.
Der Rechtsstreit zeigt exemplarisch den Zusammenprall unterschiedlicher Kulturen. Für die San selbst, die sich als Inhaber göttlicher Ansprüche wähnen, ist es unverständlich, wie ein Staat ihnen Eigentumstitel für ein Land abverlangen kann, das schon ihre Vorväter bewohnt haben.
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