Tsunami und Wiederaufbau

Von WeH · · 2005/02

Die staatliche österreichische Entwicklungszusammenarbeit will sich auch am Wiederaufbau in Südasien beteiligen. Anderen Projekten soll dadurch jedoch nichts weggenommen werden, versichert die Entwicklungsagentur ADA.

Groß war die Besorgnis der nichtstaatlichen Entwicklungsorganisationen, Gelder für die Wiederaufbaumaßnahmen nach der Seebeben-Katastrophe könnten dem Budget der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit zu Lasten anderer Projekte entnommen werden. Diese Befürchtung sei unbegründet, meint Gerda Binder, in der Austrian Development Agency (ADA) für humanitäre Hilfe zuständig. Die Mittel kommen teilweise aus den Budgets für Länder, für die bereits Ausgaben für humanitäre Hilfe vorgesehen waren, sowie aus anderen Budgetansätzen, wie etwa der normalen NGO-Kofinanzierung. Der Einreichtermin Ende April, zu dem sonst verschiedene Projekte von Nichtregierungsorganisationen präsentiert werden können, steht diesmal ausschließlich im Zeichen von Projekten für Hilfs- und Wiederaufbaumaßnahmen in Südasien. In diesem Sinn entsteht Organisationen, die um Kofinanzierung für Projekte in anderen Weltgegenden einreichen wollten, ein Nachteil: Sie müssen nun bis zum nächsten Einreichtermin Ende Oktober warten.
Die humanitäre Hilfe sei ein Themenbereich der Entwicklungszusammenarbeit, so Gerda Binder, da im EZA-Gesetz der Auftrag verankert ist, nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu fördern.

Die entwicklungspolitische humanitäre Hilfe versteht sich deswegen auch nicht als akute Katastrophenhilfe, die ja im Innenministerium angesiedelt ist, sondern durchaus als Bündel längerfristig wirksamer Maßnahmen zur Unterstützung Not leidender Menschen. Wobei die Katastrophen von Menschen gemacht (Sudan, Irak etc.) oder von der Natur hervorgerufen sein können. Als erste Maßnahme der humanitären Hilfe hat die ADA 2,1 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die für Kofinanzierungsprojekte aufgewendet werden, das sind Projekte, bei denen sich der Staat und der private Projektträger die Kosten teilen. D.h., dass dadurch Projekte in einem Volumen von 4,2 Mio. gefördert werden.
Das Interesse seitens der Nichtregierungsorganisationen an dieser Form staatlicher Mitfinanzierung ist groß. Bei einem kurzfristig von der ADA einberufenen Informationsgespräch zu diesem Thema nahmen am 11. Jänner VertreterInnen von dreißig NGOs teil.

Was tun, wenn dieses Geld nicht ausreicht? Wenn mehr Projekte eingereicht werden, als Fördermittel vorhanden sind, so wird eben eine Auswahl nach den bestehenden Kriterien für Kofinanzierungsprojekte und eine entsprechende Reihung vorgenommen, erklärt Johanna Mang, in der ADA für die Zusammenarbeit mit NGOs zuständig. Ob mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, ist zur Zeit noch nicht klar. Auf jeden Fall werden die 2,1 Millionen für Hilfs- und Wiederaufbauprojekte verwendet. Erstere sind Maßnahmen zur Deckung der Grundbedürfnisse der Menschen und zur Behebung der Schäden, z.B. Wasserversorgung, Nahrungsmittel, temporäre Unterkünfte usw. Wiederaufbaumaßnahmen hingegen sind Vorhaben zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen und der Entwicklungsperspektiven. Ein Teil – 600.000 Euro – ist für die Kofinanzierung mit privaten Unternehmen vorgesehen.
Das Referat für humanitäre Hilfe in der ADA betrachtet es aber auch als seine Aufgabe, Anträge auf Projektförderung in Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an andere mögliche öffentliche Geldgeber weiterzuvermitteln.

Projekte für Hilfsmaßnahmen müssen bei der ADA bis 28.2. eingereicht werden, solche für den Wiederaufbau bis 30.4.2005. Nähere Infos auf www.ada.gv.at oder
hum.hilfe@ada.gv.at

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