
Menschenrecht des Monats Dezember
Wo steht es: Bekannteste Rechtsgrundlage ist die Genfer Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen (GFK) von 1951. Der ursprüngliche Wirkungsbereich der GFK – europäische Flüchtlinge nach dem Zweiten Weltkrieg – wurde 1967 mit einem Protokoll zeitlich und geografisch erweitert. 147 Staaten sind der GFK und/oder dem Protokoll beigetreten.
In Österreich wird die GFK durch das Asylgesetz umgesetzt. Dazu kommen EU-Richtlinien und -Verordnungen.
Worum geht es: Als Flüchtlinge anzuerkennen sind laut GFK Menschen, die sich außerhalb ihres Heimatlandes befinden und berechtigte Furcht haben müssen, aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, politischer Gesinnung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt zu werden.
Wo fehlt es: An allen Ecken und Enden. Viele Fluchtgründe, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen, werden von der GFK nicht erfasst, z.B. Umweltkatastrophen oder Armut. Im europäischen Kontext führt die Drittstaatenregelung zu einer überdimensionalen Beanspruchung der Asylsysteme der Staaten mit Außengrenzen. Die EU als Ganzes konzentriert sich vor allem auf Abschottung.
In Österreich kommen Spezifika wie lange Asylverfahren (inkl. De-facto-Arbeitsverbot), Diskriminierung, mediale Hetzkampagnen und politische Instrumentalisierung dazu. cbe
Laufende VHS-Veranstaltungsreihe zu Menschenrechten: www.vhs.at/menschenrechte
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