ADA-Einreichfrist

Von Redaktion · · 2014/05

Projektförderung

Bis 20. September 2014 können Entwicklungsorganisationen mit Sitz in Österreich Kofinanzierungsprojekte in Entwicklungsländern des Südens bei der Austrian Development Agency (ADA) einreichen. Gefördert werden Projekte, die der direkten Armutsbekämpfung, dem Aufbau von Selbsthilfekapazitäten der Begünstigten und der Stärkung lokaler Institutionen dienen. Nicht gefördert werden Projekte, die vorrangig Infrastrukturmaßnahmen beinhalten bzw. Personaleinsätze oder Reisetätigkeiten, die nicht in direktem Zusammenhang mit einem längerfristigen Projekt stehen.

Bevorzugt bewertet werden diesmal Konsortialprojekte, die von zwei österreichischen Organisationen gemeinsam zu einem Thema geplant und in einem Land durchgeführt werden, wobei eine Organisation die Projektleitung übernimmt. Die maximale Förderhöhe erhöht sich dementsprechend aliquot auf max. 300.000 Euro. Die Zahl der lokalen Partner in den Partnerländern ist beliebig. Einzelvorhaben werden auch weiterhin für die Förderung berücksichtigt.

Informationen und Antrags­formulare: www.entwicklung.at

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